Barrierefreiheit nach dem BFSG
Die VRS Media Plattform wird schrittweise im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) überarbeitet. Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – eine möglichst zugängliche Nutzung unserer Online-Dienste zu ermöglichen.
Das BFSG verpflichtet Anbieter bestimmter digitaler Dienstleistungen, bis zum 28. Juni 2025 eine barrierefreie Gestaltung nach den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA sicherzustellen.
Was wir bereits umgesetzt haben:
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Verbesserte Tastaturnavigation und sichtbare Fokusmarkierungen
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Screenreader-freundliche Strukturierung wesentlicher Inhalte
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Barrierefreie Formulareingaben und verständliche Fehlermeldungen
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Teilweise ARIA-Unterstützung zur besseren Erkennung interaktiver Elemente
Was derzeit noch nicht barrierefrei ist:
Bitte beachten Sie, dass unser Anzeigen-Editor zur Gestaltung von Anzeigenlayouts derzeit nicht vollständig barrierefrei ist. Insbesondere bestehen noch folgende Einschränkungen:
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Farbkontraste im Editor entsprechen noch nicht vollständig den Anforderungen nach WCAG 2.1 AA
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Die Nutzung per Screenreader oder Tastatur ist nur eingeschränkt möglich
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Einige interaktive Elemente verfügen noch nicht über vollständige ARIA-Beschreibungen
Wir arbeiten bereits an einer überarbeiteten, barrierefreien Version des Editors.
Geplante Maßnahmen:
Die vollständige Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen im Sinne des BFSG erfolgt bis spätestens Juni 2025. Der barrierefreie Editor befindet sich derzeit in der Entwicklung.
Kontakt für Hinweise zur Barrierefreiheit:
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur Verbesserung der Zugänglichkeit haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:
✉ [barrierefreiheit@vrsmedia.de]
☎ +49 421 224101-60
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!